
ORTHOPÄDIE

Orthopädie Gross
Die im Rahmen des Ordinationsbesuches erbrachten ärztlichen Leistungen werden für Sie in einer detaillierten Honorarnote mit Kassen-Positionsnummern aufgeschlüsselt. Sie kommen vorerst für Ihren Ordinationsbesuch selbst auf, können sich aber diese Kosten zum Teil wieder rückerstatten lassen.
Als Zahlungsmittel akzeptiere ich auch Bankomat- und Kreditkarten.
RÜCKERSTATTUNG
Pro Quartal können Sie mit der oder den erhaltenen Honorarnote(n) und den originalen Zahlungsbestätigungen bei Ihrer sozialen Krankenversicherung einen Antrag auf (Teil-) Rückerstattung der Behandlungskosten stellen.
Für Versicherte der ÖGK und SVS können ab 01.07.2024 die Rechnungen bei Bar- und Bankomatzahlung sofort beim Versicherungsträger eingereicht werden.
Einige Sonderklassenversicherungen erstatten Ihnen meist den vollen Betrag zurück.
ACHTUNG
Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Wahlarzt und einen Kassenarzt desselben Fachgebiets aufgesucht haben, werden Ihnen nach der aktuellen Gesetzeslage keine Wahlarzt-Kosten rückerstattet.
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